Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Dienstleistungen Eder


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen

zwischen dem Einzelunternehmen Dienstleistungen Eder (nachfolgend "Anbieter" genannt) und dessen

Kunden. Der Leistungsbereich umfasst insbesondere Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen,

Umzugsdienstleistungen, kleinere Reparaturen und handwerkliche Tätigkeiten, Malerarbeiten, Abrissarbeiten

im Kleinbereich, Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten, Hausmeisterservice, Gartenpflege sowie den An-

und Verkauf gebrauchter Möbel, Haushaltsgegenstände und abgepackter Lebensmittel/Getränke.

 

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter kommt zustande, sobald eine ausdrückliche Beauftragung durch den Kunden erfolgt und diese durch den Anbieter bestätigt wird. Die Beauftragung kann schriftlich (z.B. per E-Mail, Formular oder Brief), telefonisch oder über digitale Kommunikationsmittel (z.B. WhatsApp oder Onlineportale) erfolgen. Die Annahme des Auftrags durch den Anbieter kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen, wobei auch die tatsächliche Durchführung der vereinbarten Leistung als stillschweigende Bestätigung gilt.

Vor Abschluss eines Vertrages bietet der Anbieter in der Regel eine kostenlose Besichtigung vor Ort an. Diese dient der Einschätzung des tatsächlichen Aufwands sowie der Erfassung relevanter Rahmenbedingungen. Auf Basis dieser Besichtigung erstellt der Anbieter ein individuelles, unverbindliches Angebot.

Mit Annahme dieses Angebots durch den Kunden – in welcher Form auch immer – gelten die im Angebot genannten Inhalte und Konditionen als Vertragsbestandteil. Spätere Änderungen, Sonderwünsche oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.

Der Anbieter behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn der Kunde unvollständige Angaben macht, Gefahren verschweigt oder die Rahmenbedingungen eine wirtschaftliche oder sichere Durchführung nicht zulassen.

 

3. Leistungsumfang

Die vereinbarten Leistungen umfassen sämtliche Tätigkeiten, die im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen durch den Anbieter erbracht werden. Dazu zählen insbesondere Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Umzüge, Transporte, Entsorgungen, kleinere Reparaturarbeiten sowie unterstützende Hilfsdienste im haushaltsnahen und gewerblichen Bereich – jeweils im vertraglich vereinbarten Umfang.

Abweichungen vom ursprünglichen Leistungsumfang, zusätzliche Arbeiten, Sonderaufträge oder Leistungen außerhalb des vereinbarten Tätigkeitsfeldes bedürfen in jedem Fall einer gesonderten Absprache. Solche Zusatzleistungen werden nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Anbieter und gegen entsprechende Vergütung durchgeführt.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, fachgerecht, termingerecht sowie unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen, sicherheitsrelevanten und umweltrechtlichen Vorgaben. Der Anbieter bemüht sich um einen reibungslosen, sauberen und strukturierten Ablauf.

Sofern es sich um eine vollständige Räumung handelt, erfolgt die Übergabe der geräumten Räume in besenreinem Zustand. Dies umfasst das grobe Kehren der Bodenflächen und das Entfernen von losem Schmutz und Unrat. Eine darüber hinausgehende Reinigung (z.B. feuchtes Wischen, Desinfektion, Entfernung von Flecken oder hartnäckigen Rückständen) ist nicht Bestandteil der Standardleistung, kann jedoch gegen gesonderte Vereinbarung beauftragt werden.

 

4. Preise und Zahlungsmodalitäten

Die Preise für die vom Anbieter angebotenen Leistungen richten sich nach dem individuell vereinbarten Leistungsumfang und werden dem Kunden vor Auftragserteilung in einem transparenten Angebot dargestellt. Dieses Angebot kann schriftlich oder digital übermittelt werden und enthält eine detaillierte Auflistung der vorgesehenen Tätigkeiten, der zu erwartenden Kosten sowie etwaiger Zuschläge. Preisangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Sämtliche Zahlungen sind per Überweisung auf das im Angebot oder in der Rechnung angegebene Geschäftskonto des Anbieters zu leisten. Der Anbieter akzeptiert keine Barzahlungen und führt kein Kassenbuch. Ein Zahlungsziel sowie etwaige Skonto- oder Verzugsregelungen werden individuell vereinbart und in der Rechnung ausgewiesen.

Anfahrten zu Einsatzorten im Umkreis von bis zu 30 Kilometern (einfacher Weg) ab dem Firmensitz des Anbieters sind kostenfrei. Für darüber hinausgehende Strecken wird eine Kilometerpauschale pro gefahrenem Kilometer erhoben. Die Höhe dieser Pauschale wird im Angebot oder auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Besondere Einsatzzeiten (z. B. Arbeiten an Sonn- oder Feiertagen), kurzfristige Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten sowie Einsätze mit erhöhtem personellen oder technischen Aufwand können mit einem gesonderten Kostenaufschlag verbunden sein. Gleiches gilt für stark verschmutzte, gefährliche oder besonders komplexe Arbeitsumgebungen. Solche Sonderkosten werden dem Kunden vorab kommuniziert und sind nur nach gesonderter Zustimmung Bestandteil des Auftrags.

Nachträgliche Änderungen am Leistungsumfang oder zusätzliche Kundenwünsche, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten waren, können ebenfalls zu Mehrkosten führen. Diese werden entweder im Rahmen einer Nachkalkulation abgerechnet oder im Vorfeld einer erweiterten Beauftragung neu angeboten.

 

5. Eigentumsregelung bei überlassenen Gegenständen

Gegenstände, die im Zuge einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung entsorgt oder mitgenommen werden, gehen – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – in das Eigentum des Anbieters über. Der Kunde versichert, zur Übergabe dieser Gegenstände berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Anbieter verpflichtet sich zu einer fachgerechten und umweltgerechten Entsorgung oder – wenn möglich – einer Weiterverwertung.

Nicht übernommen oder entsorgt werden ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung insbesondere:

  • gefährliche Stoffe wie Säuren, Laugen oder Chemikalien
  • Altöle, Farben, Lacke, Lösungsmittel und Reinigungsmittelreste
  • asbesthaltige Materialien wie Eternitplatten oder Dämmstoffe
  • Druckgasbehälter wie Spraydosen, Feuerlöscher oder Gaskartuschen
  • Batterien und Akkus aller Art
  • schadstoffhaltige Elektrogeräte wie Kühlschränke, Röhrenbildschirme oder Klimageräte
  • Medikamente, Spritzen und medizinische Abfälle
  • Munition, Waffen oder explosionsgefährliche Gegenstände
  • stark verschmutzte oder kontaminierte Gegenstände (zum Beispiel mit Schimmel, Fäkalien oder Tierkadavern)

Sollten solche Abfälle dennoch bereitgestellt oder nicht eindeutig deklariert werden, behält sich der Anbieter vor, die Annahme oder Entsorgung abzulehnen oder nachträglich gesondert zu berechnen. Die Entsorgung solcher Abfälle durch den Anbieter ist grundsätzlich möglich, erfolgt jedoch nur nach vorheriger Absprache und kann mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein, die vom Kunden vollständig zu tragen sind.

 

6. Umgang mit Sonderfällen

Bei außergewöhnlichen Belastungen, wie sie insbesondere bei sogenannten Messihaushalten, stark verschmutzten Objekten oder kontaminierten Bereichen (zum Beispiel durch Schimmel, Fäkalien, Tierexkremente oder Verwesung) auftreten, ist ein deutlich erhöhter organisatorischer und körperlicher Aufwand erforderlich.

In solchen Fällen müssen gegebenenfalls besondere Schutzmaßnahmen eingehalten werden, wie zum Beispiel das Tragen von Atemschutz, Schutzkleidung oder das Absichern von Gefahrenbereichen. Auch der Einsatz von Spezialausrüstung (wie ozonbasierte Reinigungsgeräte, Geruchsneutralisierer, Absaugtechnik oder Sonderbehälter) sowie zusätzlichem Personal ist oft notwendig, um die Arbeiten sicher und ordnungsgemäß durchführen zu können.

Die Preisgestaltung richtet sich in diesen Fällen nach dem tatsächlichen Mehraufwand und wird dem Kunden vor Durchführung der Arbeiten transparent erläutert. Je nach Umfang, Gesundheitsrisiko und Entsorgungserfordernissen können hierfür gesonderte Kostenpositionen entstehen. Diese werden im Vorfeld – soweit abschätzbar – kommuniziert und entweder als Festpreis oder auf Stundenbasis kalkuliert.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Durchführung ohne entsprechende Vereinbarung abzulehnen oder bei nachträglicher Entdeckung eines solchen Zustands die Arbeiten zu unterbrechen, bis eine neue Preisvereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde.

 

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass der Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten am vereinbarten Ausführungstag ungehindert möglich ist. Hierzu zählt insbesondere, dass – sofern erforderlich – sämtliche Schlüssel, Türcodes oder Zugangsberechtigungen rechtzeitig bereitgestellt werden. Der Zugang zu Treppenhäusern, Zufahrten, Aufzügen, Stellflächen sowie zu sämtlichen zu räumenden oder zu bearbeitenden Bereichen muss uneingeschränkt gewährleistet sein.

Zudem ist vom Kunden sicherzustellen, dass ausreichend Platz für die Anlieferung von Containern, Fahrzeugen sowie für das Aufstellen und die Nutzung von Arbeitsmitteln vorhanden ist. Eventuelle Halteverbotszonen sind vom Kunden eigenständig und rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu beantragen, sofern dies für den Ablauf der Arbeiten erforderlich ist.

Gegenstände, die nicht entsorgt oder entfernt werden sollen, sind vom Kunden eindeutig und gut sichtbar zu kennzeichnen oder anderweitig räumlich getrennt aufzubewahren. Dies gilt insbesondere für Wertsachen, persönliche Erinnerungsstücke, Dokumente, technische Geräte oder Möbelstücke, die erhalten bleiben sollen.

Für Schäden oder Fehlentsorgungen infolge unzureichender oder fehlender Kennzeichnung übernimmt der Anbieter keine Haftung. Die Verantwortung für die eindeutige Markierung verbleibt vollständig beim Kunden.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, dem Anbieter vor Beginn der Arbeiten sämtliche sicherheitsrelevanten Umstände mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere Informationen über vorhandene Schadstoffe (z.B. Asbest, Schimmel, Altöl), gesundheitliche Risiken, bauliche Mängel, beengte Platzverhältnisse oder sonstige Gefahrenquellen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, haftet er für daraus resultierende Schäden, Verzögerungen oder Mehrkosten.


8. Rücktritt, Terminverschiebung und Ausfallpauschale

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist grundsätzlich jederzeit möglich. Der Rücktritt hat jedoch schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail oder Nachricht) zu erfolgen. Erfolgt der Rücktritt weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungstermin, behält sich der Anbieter das Recht vor, eine pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von 20 Prozent des im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung zu stellen. Diese Pauschale dient dem Ausgleich entstandener Kosten sowie der entgangenen Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben.

Bereits erbrachte Vorleistungen – hierzu zählen insbesondere Besichtigungen, Angebotserstellungen, Organisationsaufwand, Reservierung von Containern oder Fahrzeugen sowie bereits beschafftes oder gebuchtes Material – werden bei einem Rücktritt zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern sie nicht anderweitig verwendet oder storniert werden können.

Terminverschiebungen müssen spätestens drei Werktage vor dem ursprünglich vereinbarten Ausführungstermin mitgeteilt werden. Der Anbieter wird sich bemühen, einen Ersatztermin im Interesse des Kunden zu ermöglichen. Kurzfristige Verschiebungen (unterhalb der genannten Frist) gelten als Rücktritt und können gemäß obiger Regelung mit einer Ausfallpauschale belegt werden, sofern keine einvernehmliche Lösung erzielt wird.

Im Falle höherer Gewalt, plötzlicher Krankheit oder anderer außergewöhnlicher Umstände auf Seiten des Kunden kann der Anbieter nach eigenem Ermessen auf die Geltendmachung der Ausfallentschädigung verzichten, sofern ein glaubhafter Nachweis erbracht wird.

 

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet und gespeichert. Hierzu zählen unter anderem Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie auftragsbezogene Informationen wie Leistungsumfang, Einsatzort und Rechnungsdaten.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt ausschließlich zu folgenden Zwecken:

  • zur Angebotserstellung und Vertragsdurchführung
  • zur Terminabstimmung und Kommunikation
  • zur Rechnungsstellung, Buchhaltung und steuerlichen Dokumentation
  • zur internen Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit der Auftragsabwicklung

Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur, wenn und soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist (z. B. an Subunternehmer, Entsorgungspartner oder Transportdienstleister) oder wenn der Anbieter gesetzlich dazu verpflichtet ist (z. B. gegenüber Steuerbehörden oder Aufsichtsbehörden). Eine kommerzielle Weitergabe oder Nutzung zu Werbezwecken findet nicht statt.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere zur Speicherdauer, zur Datensicherheit und zu den Rechten des Kunden, sind in der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website des Anbieters einsehbar.

 

10. Haftung

Der Anbieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) betroffen sind.

Die Haftung des Anbieters ist in jedem Fall auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige wirtschaftliche Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Für Schäden, die durch Dritte entstehen, die im Auftrag oder auf Veranlassung des Kunden handeln (zum Beispiel beauftragte Handwerker, Umzugshelfer, Angehörige, Mieter oder Hausverwalter), übernimmt der Anbieter keine Haftung. Dies gilt auch für Schäden, die durch Eigenleistung des Kunden verursacht oder mitverursacht werden.

Ebenso haftet der Anbieter nicht für Schäden, die auf unzureichende Angaben, fehlende Informationen, falsche Kennzeichnung, unterlassene Mitteilungen über Gefahren oder bauliche Mängel durch den Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Arbeiten relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorab zur Verfügung zu stellen.

Soweit der Anbieter Hilfspersonen oder Subunternehmer einsetzt, haftet er für deren Verschulden nur im Rahmen der oben genannten Haftungsgrundsätze.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie gesetzlich zwingende Haftungstatbestände, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.

 

11. Nachweise und Dokumentation

Zur Nachweisführung, Dokumentation und Qualitätssicherung behält sich der Anbieter das Recht vor, Fotoaufnahmen der betreffenden Räumlichkeiten und Objekte vor Beginn, während der Durchführung sowie nach Abschluss der Arbeiten anzufertigen. Diese Aufnahmen dienen ausschließlich dazu, den Zustand des Objekts, den Arbeitsfortschritt und die erbrachten Leistungen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Die Fotos werden ausschließlich zu internen Zwecken verwendet, insbesondere zur Beweissicherung bei Rückfragen, Reklamationen, Haftungsansprüchen oder Streitfällen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Durchsetzung berechtigter Interessen erforderlich ist, etwa gegenüber Versicherungen, Behörden oder im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Die Bildaufnahmen erfolgen unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Es wird darauf geachtet, keine personenbezogenen Daten abzubilden (z. B. Gesichter, Namen, Schriftstücke oder private Gegenstände), es sei denn, dies ist zur Nachvollziehbarkeit der Leistung erforderlich. In solchen Fällen erfolgt eine Unkenntlichmachung oder Löschung sensibler Bildinhalte, soweit technisch möglich.

Eine Nutzung der Aufnahmen für Werbezwecke, Veröffentlichungen oder Referenzzwecke erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Kunden. Die Bilddateien werden nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen oder Wegfall des Verwendungszwecks datenschutzkonform gelöscht.


12. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Thannhausen. Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - ebenfalls

Thannhausen. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt

dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Mai 2025